Allgemeine Geschäftsbedingungen
I*AM Intelligent Design GmbH
- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der I AM Intelligen Design GmbH (nachfolgend I*AM genannt) und dem Kunden geschlossen werden.
- I*AM bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Markenkommunikation und Webseitenerstellung bzw. –entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen I*AM und dem Kunden.
- I*AM schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
- I*AM ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. I*AM bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für I*AM ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
- Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt I*AM vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung nicht an.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Sofern der Kunde I*AM Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass I*AM von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. I*AM ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. I*AM wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
- Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese I*AM rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann I*AM nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. I*AM übernimmt keine Haftung für die Lizenzierbarkeit der so vorgeschlagenen Materialien; für den Lizenzerwerb und hieraus entstehende Kosten ist der Kunde verantwortlich.
- Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von I*AM zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
- Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist I*AM gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Etwaige Erhöhungen der Kosten, die I*AM durch die Verzögerung entstehen, werden dem Kunden auf Nachweis in Rechnung gestellt.
- Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann I*AM dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
- Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden
- Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gegenstand von Webseite-Erstellungsverträgen zwischen I*AM und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden.
- Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten / Shops für die gängigsten Browser Google Chrome, Apple Safari und Mozilla Firefox in ihren jeweils aktuellsten Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen I*AM und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei I*AM zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch I*AM dar. I*AM wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen I*AM und dem Kunden zustande.
- Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von I*AM nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
- Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist I*AM nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Erhöht sich durch den Kundenwunsch oder einen Zugriff des Kunden auf die Entwicklungsseiten der I*AM entstehende Aufwand, müssen diese Leistungen gesondert vergütet werden.
- Das Angebot von I*AM enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von I*AM nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online- Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag über die Nutzung der Arbeitsergebnisse zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an I*AM herauszugeben.
- Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird I*AM den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
- Voraussetzung für die Tätigkeit von I*AM ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) I*AM vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann I*AM dem Kunden den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen.
- Nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von I*AM – sofern vorhanden und/oder individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und im Zweifel gegen Kostenerstattung erstellt.
- Die Vergütung für die Webseitenerstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien, in Ermangelung einer solchen gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Im Übrigen finden ergänzend die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
- Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von I*AM, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt I*AM keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.
- Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
- Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann I*AM dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. I*AM kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder I*AM zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von I*AM in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
- Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
- Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von I*AM kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewähreistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder I*AM gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
- I*AM haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von I*AM liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Die Wartung ist eine Dienstleistung und umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. I*AM schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
- Webhosting und Domainregistrierung
- I*AM bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. I*AM ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen oder mit der Leistungserbringung (unter-)zu beauftragen.
- Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt I*AM im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten.
- Die Verfügbarkeit der von I*AM zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von I*AM nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.).
- Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von I*AM zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er I*AM oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
- Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von I*AM in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. I*AM wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
5.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf Zulässigkeitsprobleme oder Verfügbarkeit hin ist nicht geschuldet.
5.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. I*AM wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle I*AM bekannte Besonderheiten hinweisen.
- Print
- Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen I*AM und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Logo-Entwürfen, Broschüren, Plakaten, Flyern, Bannern, Postgrafiken, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, oder Textilien). Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
- Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen I*AM und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei I*AM zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch I*AM dar. I*AM wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen I*AM und dem Kunden zustande.
- Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist I*AM nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird I*AM den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
- Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Meldet sich der Kunde nicht binnen zwei Wochen, so gilt das Arbeitsergebnis im Zweifel als genehmigt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Voraussetzung für die Tätigkeit von I*AM ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) I*AM vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist I*AM gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann I*AM dem Kunden den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen.
- Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Ohne eine solche finden die gesetzlichen Vorschriften zur angemessenen Vergütungshöhe Anwendung.
- Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet I*AM bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. InDesign, Photoshop, etc.).
- Video und Fotografie
- I*AM erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen I*AM und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei I*AM zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch I*AM dar. I*AM wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen I*AM und dem Kunden zustande.
- Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. I*AM schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Meldet sich der Kunde nicht binnen zwei Wochen, so gilt das Arbeitsergebnis im Zweifel als genehmigt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen für die vereinbarten Zwecke eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich. I*AM ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Einwilligungen zu überprüfen und haftet nicht für etwaige Rechtsverletzungen aufgrund fehlender Einwilligungen.
- Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird I*AM den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
- Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann I*AM verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberechtsvermerk zugunsten von I*AM an einer angemessenen Stelle platziert wird; dies gilt nicht, wenn für das konkrete Werk branchenüblich ein solcher Vermerk nicht üblich ist.
- SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
- I*AM bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet I*AM ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von I*AM das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende wieder abbestellt werden.
- I*AM bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet I*AM ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. Werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. I*AM hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. I*AM trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. I*AM unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
- Preise und Vergütung
- Preise und Zahlungsbedingungen werden immer individualvertraglich vereinbart. Sofern ausnahmsweise eine individuelle Vereinbarung nicht oder nicht für alle Bestandteile der Leistung erfolgt ist, z.B. bei durch den Kunden veranlasste oder gewünschte Zusatzleistungen, so ist I*AM berechtigt, nach seinen üblichen Sätzen, hilfsweise nach branchenüblichen Sätzen, abzurechnen.
- Abnahme
- Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann I*AM verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn I*AM den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die I*AM dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Sofern nur für Teile des Werkes eine Abnahme verweigert wird, gilt das restliche Werk als abgenommen.
- Mängelgewährleistung
- Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei I*AM. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch I*AM resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
- Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
- Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
- I*AM räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde I*AM ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist I*AM dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen in branchenüblicher Weise auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- I*AM haftet nicht für die Lizenzierbarkeit von seitens I*AM vorgeschlagenen Musterbeispielen im Rahmen der Erstellung von Arbeitsergebnissen. Auf Wunsch wird I*AM den Kunden jedoch bei den Einlizenzierungsbemühungen unterstützen. Die Vergütung hierfür erfolgt nach Aufwand; eine Gewähr für den Erfolg wird nicht übernommen. Die Kosten sämtlicher Lizenzen hat der Kunde zu tragen. Der Kunde ist darüber informiert, dass Lizenzen räumlich und zeitlich oft sehr beschränkt sind und daher der Kunde bei jeder Verwendung für andere als ursprünglich angedachte Zwecke eine neue oder erweiterte Lizenz erwerben muss. Sofern I*AM den Kunden hierbei unterstützt und berät, erfolgt dies unter Ausschluss jeder Haftung mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Ferner ist I*AM berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von I*AM erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Vertraulichkeit
- I*AM wird alle I*AM zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. I*AM verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
- Haftung / Freistellung
- Die Haftung von I*AM für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet I*AM jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf, z.B. besondere Beratungspflichten oder übermäßiger Verzug. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine zwingende Produkthaftung besteht. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von I*AM für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Der Kunde stellt I*AM von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen I*AM aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
- I*AM weist darauf hin, dass keine rechtsberatende Tätigkeit erfolgt.
- Schlussbestimmungen
- Die zwischen I*AM und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von I*AM als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
- I*AM ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist I*AM berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: 01.12.2020
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