Allgemeine Geschäftbedingungen

  1. 1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der I*AM Design & Communication GmbH (nachfolgend I*AM genannt) und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 I*AM bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Markenkommunikation und Webseitenerstellung bzw. –entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang wird zwischen I*AM und dem Kunden in einem gesonderten Vertrag festgelegt.

1.3 Das Angebot von I*AM richtet sich nicht an Verbraucher bzw. Privatpersonen, sondern ausdrücklich nur an Unternehmen.

1.4 Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, ist I*AM berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen durch Dritte als Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen. I*AM bleibt auch in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner des Kunden.

1.5 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von I*AM. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere solche des Kunden, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. 2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde I*AM Texte, Bilder oder sonstige Medien zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte und Medien nicht gegen die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte und Markenrechte) oder Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Hinsichtlich der Rechte an den vom Kunden an I*AM im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Tätigkeit zur Verfügung gestellten Inhalte und Medien haftet der Kunde dafür, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt. I*AM ist nicht verpflichtet, die Verfügungsberechtigung über die erforderlichen Rechte zu überprüfen.

2.2 Stellt I*AM fest, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte oder Medien gegen Recht Dritter oder geltendes Recht verstoßen, ist I*AM berechtigt und verpflichtet, diese Inhalte und Medien zurückzuweisen und dem Kunden auf seine Kosten zurückzusenden.

2.3 Stellt der Kunde Material an I*AM zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass er I*AM die für eine Verarbeitung durch I*AM erforderlichen Lizenzen auf seine Kosten und sein Risiko zur Verfügung stellen kann.

2.4 Sofern im Rahmen des von I*AM auszuführenden Auftrags personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden müssen, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich. In einem solchen Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen von I*AM vorzubereitenden AVV im Rahmen des Vertragsabschlusses, spätestens aber vor Beginn der Leistungserbringung durch I*AM, abzuschließen.

2.5 Der Kunde ist grundsätzlich für die Beschaffung der Informationen, Daten und Medien zur Ausgestaltung der Webseiten selbst verantwortlich und stellt diese I*AM innerhalb des mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums und somit dann rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zum vereinbarten Zeitraum oder überhaupt nicht zur Verfügung und erteilt gegenüber I*AM auch keinen Weisungen, so kann I*AM nach eigener Wahl auf Kosten des Kunden unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bild-- und Medienmaterial bekannter Anbieter und Dienstleister verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.  

2.6 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch ein verspätetes erforderliches Mitwirken des Kunden entstehen, ist I*AM gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich. Etwaige hieraus erwachsene Folgen, wie z.B. eine Erhöhung der Kosten und zusätzlicher Aufwand, die I*AM durch die vom Kunden zu vertretende Verzögerung entstehen, hat der Kunde zu tragen. Die entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. 3. Webseiten-Erstellung und Einsatz agiler Methoden

3.1 In Verträgen zur Webseite-Erstellung zwischen I*AM und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden Gegenstand der von I*AM zu erbringenden Leistungen.

Hierzu stellt der Kunde I*AM eine möglichst genaue Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte einschließlich gestalterischer Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä.) Diese sind vom Kunden an I*AM zur Verfügung zu stellen Auf dieser Basis erstellt I*AM für den Kunden ein Angebot. I*AM wird dabei die Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit prüfen berücksichtigen.  Stimmt der Kunden den von I*AM diesem Angebot mit den individuellen Leistungen zu. wird der Vertrag zwischen dem Kunden und I*AM wirksam geschlossen.

3.2 Üblicherweise werden die Webseiten / Shops für die gängigsten Browser Google Chrome, Apple Safari und Mozilla Firefox erstellt und in ihren jeweils aktuellsten Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auch für andere abweichende Leistungen im Rahmend er Webseiten-Erstellung sind zwischen I*AM und dem Kunden individuelle Vereinbarungen zu treffen.

3.3 Das Angebot von I*AM an den Kunden enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von I*AM frei ausgewählt werden. Für ein solches Muster hat der Kunde keinen Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen.

Sofern sich I*AM und Kunde auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online- Gestaltungsvorschlags“ nicht verständigen können, kommt kein Vertrag über die Nutzung der Arbeitsergebnisse zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes. Der Kunden ist verpflichtet, bei ihm verbleibende Kopien zu löschen oder an I*AM herauszugeben.

3.4 Gemäß der von I*AM üblicherweise praktizierten Arbeitsweise erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Eine SEO-Optimierung wird nur implementiert, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurde.

3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von I*AM nur dann zu leisten, soweit dies im Vertrag mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.

3.6 Als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch I*AM muss der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) I*AM vor Auftragsbeginn rechtzeitig vollständig in von I*AM vorgegebener Form zur Verfügung stellen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht nach, kann I*AM dem Kunden den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.7 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und seine Wünsche und Anregungen einbringen, soweit diese vom Leistungsumfang des Vertrags gedeckt sind. Erhöht sich durch den Kundenwunsch oder einen Zugriff des Kunden auf die Entwicklungsseiten der I*AM entstehende Aufwand, müssen diese Leistungen vom Kunden gegenüber I*AM gesondert vergütet werden. Anpassungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs können nur berücksichtigt werden, wenn diese schriftlich (Textform) von I*AM auch bestätigt wurden. Im Übrigen ist I*AM nur zur Erbringung des im Vertrag detailliert aufgeführten Leistungsumfangsverpflichtet.

3.8 Sobald die Webseite durch I*AM fertiggestellt wurde, wird I*AM den Kunden zur Abnahme der Webseite innerhalb eines festgelegten Zeitraums auffordern.

3.9 Nach Abnahme der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon durch den Kunden erhält der Kunde von I*AM – sofern technisch und nach angemessenem Aufwand möglich und/oder gesondert mit dem Kunden vertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes. Zusätzlich können dem Kunden Dokumentationen und/oder Handbücher der verwendeten (Dritt-) Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.

3.10 Die Vergütung für die Webseitenerstellung richtet sich nach den im Vertrag über die Webseitenerstellung zwischen dem Kunden und I*AM auf Basis des Angebots von I*AM und den zusätzlich erbrachten Leistungen getroffenen Absprachen.

3.11 Entscheidet sich der Kunde, keine Hosting-Dienstleistungen von I*AM, sondern von Drittanbietern in Anspruch zu nehmen, haftet I*AM nicht für die einwandfreie Funktion der jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.‍

  1. ‍4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

4.1 Zusätzlich zur Erstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon bietet I*AM dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite an. Dabei kann I*AM auch die Wartung für Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist I*AM weder zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von I*AM in Anspruch nehmen.

4.2 Auf Basis der Wartungsverträge verpflichtet sich I*AM, die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durchzuführen. Im Rahmen der Wartungsverträge ist I*AM verpflichtet, Updates (insbesondere Sicherheitsupdates) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Upgrades beinhalten dagegen für den Kunden kostenpflichtige zusätzliche Erweiterungs- oder Aktualisierungsangebote. Über die zusätzlichen weiteren Wartungs-/Pflegeleistungen ist zwischen Kunde und I*AM ein gesonderter Vertrag mit Aufführung der Leistungen und der Preise zu schlie

4.3 Zur Durchführung der Wartungsarbeiten durch I*AM müssen die Inhalte der Webseite mit den Systemen von I*AM kompatibel sein. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen durch den Kunden beeinträchtigt werden. Mit I*AM kann die Wiederherstellung der Kompatibilität als zusätzliche kostenpflichtige Leistung vereinbart werden.

4.4 I*AM haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von I*AM liegen. Eine vollkommen fehlerfreie Software-Funktion ist nicht möglich und liegt daher auch nicht im Verantwortungsbereich von I*AM. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Software sicherheitstechnisch auf aktuellem Stand zu halten. Hierzu sind Virenscanner und Firewall stets zu aktualisieren. Die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

  1. ‍5. Webhosting und Domainregistrierung‍

5.1 I*AM bietet dem Kunden – insbesondere als zusätzlich zu vereinbarende und zu vergütende Leistung im Rahmen der Webseitenerstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) und die Preise sind zwischen dem Kunden und I*AM gesondert in einem Vertrag zu vereinbaren. I*AM ist berechtigt, im Rahmen eines solchen Vertrages Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen oder mit der Leistungserbringung auf Basis einen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) zu beauftragen.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt I*AM im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten.

5.3 Die Verfügbarkeit der von I*AM zum Zwecke des Hostings verwendeten Server, die sich in Deutschland befinden, liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von I*AM nicht beeinflussbarer Ereignisse (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.). oder für Wartungszwecke nicht erreichbar sind.

5.4 Es besteht für den Kunden kein Anspruch auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von I*AM zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
In diesem Rahmen ist der Kunde auch dafür verantwortlich, seinen Virenschutz und die Firewall stets auf aktuellem Stand zu halten.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er I*AM oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

5.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von I*AM in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. I*AM wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

5.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf Zulässigkeitsprobleme oder Verfügbarkeit hin ist nicht geschuldet.

5.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. I*AM wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle I*AM bekannte Besonderheiten hinweisen.

  1. ‍6. Print

‍6.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen I*AM und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Logo-Entwürfen, Broschüren, Plakaten, Flyern, Bannern, Postgrafiken, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, oder Textilien). Die detaillierten Leistungen einschließlich zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen werden in einem Vertrag zwischen Kunden und I*AM gesondert vereinbart.

6.2 Für eine Angebotserstellung durch I*AM legt der Kunde eine möglichst genaue Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen vor. Hierbei ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte (insbesondere Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte) verfügt. Nach Prüfung der Vorgaben des Kunden auf Vollständigkeit, Geeignetheit Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit wird I*AM ein Angebot erstellen. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden wird ein Vertrag zwischen I*AM und dem Kunden geschlossen.

6.3 Die Vergütung für die von I*AM zu erbringenden Leistungen wird auf Basis des Angebots von I*AM und den zusätzlich mit dem Kunden vereinbarten Leistungen ermittelt und ist Gegenstand des zwischen dem Kunden und I*AM zu schließenden Vertrages sowie eventueller Nachträge.

6.4 Voraussetzung für die Leistungserbringung durch I*AM ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) I*AM vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form innerhalb des hierfür festgesetzten Zeitraums zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete oder ausbleibende Mitwirkung des Kunden entstehen, ist I*AM gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. I*AM ist berechtigt, dem Kunden den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen.

6.5 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben sowie zusätzliche Wünsche des Kunden in einer ergänzenden Vereinbarung schriftlich festgehalten. Sofern zwischen Kunden und I*AM gesondert vereinbart, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Im Übrigen ist I*AM nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert schriftlich vereinbart und vergütet werden.

6.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand durch I*AM fertiggestellt wurde, wird I*AM den Kunden zur Abnahme des Werks innerhalb eines festgesetzten Zeitraums auffordern.

6.7 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Meldet sich der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch I*AM, so gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.8 Soweit vertraglich nicht gesondert mit dem Kunden vereinbart, schuldet I*AM bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer seitens I*AM bearbeitbaren Master-Datei (z.B. InDesign, Photoshop, etc.). ‍

  1. ‍7. Video und Fotografie‍

7.1 I*AM erstellt für Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen I*AM und dem Kunden geschlossenen Vertrag mit Aufführung der zu erbringenden Leistungen und der hierfür zu zahlenden Preise.

7.2 Auf Basis der möglichst genauen Beschreibung der vom Kunden gewünschten Leistungen erstellt I*AM ein Angebot. Hierbei ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte (insbesondere Rechte Dritter, Urheberrechte, Markenrechte) verfügt. I*AM prüft die Vorstellungen des Kunden auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden wird ein Vertrag über die von I*AM zu erbringenden Leistungen und die hierfür zu zahlenden Preise zwischen I*AM und dem Kunden geschlossen.

7.3 Bei der Erstellung von Videos und Fotografien handelt es sich um eine kreative Leistung, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. I*AM schuldet daher gegenüber dem Kunden ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen für die vereinbarten Zwecke eingewilligt haben. Der Kunde ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge einschließlich der Beachtung arbeits- und steuerrechtlicher Vorschriften und gffls. eine GEMA-Anmeldung und -Vergütung verantwortlich. Ferner müssen ihm die betreffenden Personen schriftlich bestätigen, dass sie mit den betreffenden Aufnahmen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Sinnen der DSGVO einverstanden sind. Im Fall, dass der Kunde diese Verpflichtungen nicht einhält, haftet er vollumfänglich für die hieraus entstehenden Folgen.

7.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Meldet sich der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch I*AM, so gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so sind diese gesondert schriftlich zu vereinbaren und die hierfür anfallenden Kosten an I*AM zu vergüten.

7.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird I*AM den Kunden zur Abnahme des Werks innerhalb eines festgesetzten Zeitraums auffordern.

7.7 Soweit nicht anders mit dem Kunden vertraglich vereinbart, ist I*AM berechtigt, auf den von I*AM erstellten Werken einen Urheberechtsvermerk zugunsten von I*AM anzubringen. Dies gilt nicht für den Fall, dass für das konkrete von I*AM erstellte Werk branchenüblich ein solcher Vermerk nicht üblich ist.‍

  1. 8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen‍

8.1 I*AM bietet dem Kunden zudem Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Hierbei erbringt I*AM ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von I*AM das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich mit I*AM vereinbart werden.
In diesem Zusammenhang wird die Ermittlung eines bestimmten Ergebnisses (z.B. Verkaufszahlen) im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nur dann geschuldet, wenn ein solches Ergebnis ausdrücklich als zu erbringende Leistung vereinbart wurde. Marketing-Leistungen können von Kunde und I*AM mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei wieder abbestellt werden.

8.2 I*AM bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet I*AM ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. Werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen seitens I*AM nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich als von I*AM zu erbringende Leistung mit dem Kunden vertraglich vereinbart.

8.3 I*AM hat im Rahmen einer SEA-Kampagne neben dem Anspruch auf Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.

8.4 I*AM haftet nicht für die Rechtmäßigkeit von Keywords und ist nicht verpflichtet, solche Keywords zu überprüfen. I*AM unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Für die Zulässigkeit der Nutzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheberrechte und Markenrechte) sowie deren Freigabe der Keywords hat der Kunde vor Durchführung der Kampagne zu sorgen.‍

  1. ‍9. Preise und Vergütung

‍Preise und Zahlungsbedingungen werden immer in einem gesonderten Vertrag zwischen Kunde und I*AM vereinbart. Vergütungen für zusätzliche Leistungen sind mit dem Kunden separat in einem gesonderten Vertrag oder Nachtrag zum ursprünglichen Vertrag zu vereinbaren. ‍

  1. ‍10. Abnahme‍

Soweit durch I*AM die Herstellung eines Werkes vereinbart wurde, kann I*AM verlangen, dass die Abnahme durch den Kunden schriftlich erfolgt, sofern I*AM den Kunden hierzu auffordert. Die seitens I*AM festgesetzte Abnahmefrist beträgt 2 Wochen ab Mitteilung von I*AM über die Fertigstellung des Werks. In besonderen Ausnahmefällen kann mit dem Kunden eine abweichende Abnahmefrist vereinbart werden.  Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht bei I*AM meldet oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Sofern nur für Teile des Werkes eine Abnahme verweigert wird, gilt das restliche Werk als abgenommen.‍

  1. ‍11. Haftung und Gewährleistung‍

11.1 Grundsätzlich schließt I*AM eine Haftung aus.

11.2 I*AM haftet jedoch unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von I*AM oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von I*AM beruhen.

11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragsplichten haftet I*AM nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.4 Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf 12 Monate ab Gefahrenübergang der jeweiligen Leistung.‍

  1. ‍12. Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten‍

Hinsichtlich der Vertragslaufzeiten der zwischen dem Kunden und I*AM geschlossenen Verträge gelten die jeweils gesonderten Vereinbarungen. Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.‍

  1. ‍13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht‍

13.1 I*AM räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung der von I*AM erbrachten Leistungen – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein räumlich und zeitlich beschränktes, einfaches, kostenpflichtiges und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Sofern der Kunde von I*AM die Einräumung weiterer Rechte wünscht, werden der Kunde und I*AM eine vertragliche Vereinbarung über die Art und den Umfang der einzuräumenden Rechte sowie den hierfür vom Kunden zu zahlenden Preis schließen.

13.2 Eine Einräumung solcher Lizenzen kann durch I*AM jedoch nur im Rahmen der I*AM selbst zur Nutzung eingeräumter Rechte gegenüber dem Kunden erfolgen. I*AM schließt gegenüber dem Kunde allerdings jegliche Haftung für den Umfang des Bestehens dieser Nutzungsrechte aus.

13.3 Sofern nicht gesondert vereinbart, erteilt der Kunde gegenüber I*AM ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere darf I*AM die Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu eigenen werblichen Zwecken verwenden, ohne dass der Kunde hierfür einen Vergütungsanspruch erhält. Wünscht der Kunde eine solche Nutzung durch I*AM nicht, muss er dies in einer schriftlichen Mitteilung gegenüber I*AM erklären.

13.4 Ferner ist I*AM berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von I*AM erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Wünscht der Kunde eine solche Nutzung durch I*AM nicht, muss er dies in einer schriftlichen Mitteilung gegenüber I*AM erklären.

  1. ‍14. Vertraulichkeit‍

I*AM verpflichtet sich, alle I*AM vom Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsunterlagen, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, wie Filme und/oder Hörspiele, und/oder sonstige urheberrechtlich geschützten Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten, streng vertraulich zu behandeln. I*AM verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugriff zu diesen vertraulichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Die Vorschriften des GeschäftsgeheimnisGesetzes werden hierbei durch I*AM zusammen mit den ebenfalls geltenden Vorschriften der DSGVO beachtet.

Ausnahmen gelten nur, soweit I*AM durch behördliche oder gerichtliche Anordnung oder aufgrund von Gesetzen verpflichtet ist, diese vertraulichen Informationen offenzulegen.

  1. 15. Einsatz von KI-Systemen

15.1 I*AM ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen unterstützend KI-Systeme einzusetzen, soweit dies der Effizienzsteigerung, der Qualitätssicherung oder der kreativen Entwicklung dient und der vertraglich vorausgesetzte Leistungszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

15.2 Inhalte, die unter Einsatz von KI-Systemen erstellt werden, werden von I*AM vor ihrer Verwendung in Arbeitsergebnissen fachkundig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Gleichwohl übernimmt I*AM keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit solcher Inhalte. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 15 dieser AGB entsprechend.

15.3 I*AM achtet beim Einsatz von KI-Systemen darauf, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter ohne entsprechende rechtliche Grundlage verwendet werden und dass KI-gestützte Arbeitsergebnisse grundsätzlich in das jeweilige Nutzungskonzept des Kunden eingebunden werden können. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, obliegt die rechtliche Prüfung der Weiterverwendung der Arbeitsergebnisse dem Kunden.

15.4 I*AM beachtet die Transparenzpflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) und wird KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang unmittelbar am jeweiligen Inhalt kennzeichnen. Ein allgemeiner Hinweis auf den Einsatz von KI in diesen AGB ersetzt eine gesetzlich erforderliche Kennzeichnung am jeweiligen Inhalt nicht.

15.5 Sofern der Kunde wünscht, dass im Rahmen der Leistungserbringung keine KI-Systeme eingesetzt werden oder dass unter Einsatz von KI erstellte Ergebnisse gesondert kenntlich gemacht werden, hat er dies I*AM vor Beginn des Projekts in Textform mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht, gilt der Einsatz von KI-Systemen durch I*AM im vorstehend beschriebenen Umfang als genehmigt.

16.1 Die zwischen I*AM und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Als Erfüllungsort wird der Sitz von I*AM vereinbart.

16.3 I*AM ist berechtigt, diese AGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern oder anzupassen. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs durch den Kunden ist I*AM berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

  1. ‍15. Schlussbestimmungen
  1. ‍Stand 01.09.2026
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